Mittwoch, 24. Oktober 2007

Ubuntu, ein neuer Rechner und was so passiert...

Ich trenne ja ordentlich, nein, nicht nur den Abfall, sondern auch die Rechnernutzung. Darum habe ich auch stets zwei Rechner im Arbeitszimmer stehen. Einen für die rein private Nutzung, zum Beispiel zum Surfen im Internet und einen zweiten für die lästigen Dinge des Lebens, zum Beispiel arbeiten.

Es war einmal ein alter PC, der modernen Multimediaanforderungen nicht mehr genügte. Darum wurde er nicht etwa auf den Müll geworfen, sondern liebevoll mit einem gegenüber Windows etwas weniger multimedialen Betriebssystem gefüttert. Man kommt ja aus dem Staunen gar nicht mehr heraus, wenn man ein modernes Linux-System wie Ubuntu auf den Rechner packt. Leider hat mir aber doch am Samstag die Hardware einen Strich durch die schöne Linux-Rechnung gemacht: Der Rechner tat keinen Mucks mehr. Da musste natürlich Ersatz her. Und zwar schnell, aber kostengünstig, denn ich muss ja auch weiterhin fleißig an Urteilen basteln.

Es ist im Übrigen gar nicht so einfach, einen billigen PC ohne ein Betriebssystem zu erwerben. Die "üblichen" Anlaufstätten - große Elektronikmärkte - bieten leider fast ausschließlich Rechner mit viel Schnickschnack (TV-Karte, Quadcore-CPU u.ä.) an, die zwar vielleicht preiswert sind, aber für die Nutzung als Büro-PC unter Ubuntu schon deshalb nicht taugen, weil ich da eine TV-Karte nicht brauche. Warum sollte ich also dafür und für ein nicht benötigtes Windows zahlen? Schließlich wurde ich dann doch fündig.

Noch nie in 20 Jahren PC-Nutzung habe ich so problemlos einen Rechner installiert, wie diesen. Aus dem Internet geladene CD ins Laufwerk (Ubuntu 7.10 "Gutsy Gibbon"), Rechner gestartet, nach dem Start auf Installieren klicken (es ist eine Live-CD) und knapp eine Stunde später war die Installation abgeschlossen. Ich habe sogar etwas geschafft, was mir beim Vorgänger trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist: Mittels Samba ein Verzeichnis zum Datenaustausch mit dem Windows Rechner (Aldi-PC mit Windows Vista) einzurichten. Jetzt weiß ich auch, warum das vorher nie gelingen wollte...

Besonders stolz bin ich aber auch darauf, dass es mir gelungen ist, mittels des Programmpaketes Wine die CD-Version einer von mir abonnierten Fachzeitschrift auch auf dem Ubuntu-PC zum laufen zu bringen. Völlig ohne Probleme. Das ist eigentlich zu schön um wahr zu sein.

Fazit: Der Umstieg aus der Windows-Welt auf die Linux-Welt ist auch für Computerlaien mittlerweile durchaus lohnend und war noch nie so einfach wie heute.

Freitag, 12. Oktober 2007

Richterprotest

Wenn ein gutes Drittel aller Richter und Staatsanwälte auf die Straße geht, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Justiz schon jetzt jenseits der Belastbarkeitsgrenze angekommen ist, dann sollte einem das doch zu denken geben. Genau das hat gestern stattgefunden. 1.300 Richter und Staatsanwälte haben sich zu einem Protesttag in Düsseldorf versammelt. Das zeichnet ein deutliches Bild über die Stimmung in nordrhein-westfälischen Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Rechnerisch fehlen in Nordrhein-Westfalen mehrere hundert Richter und Staatsanwälte. Doch statt mehr Richter und Staatsanwälte einzustellen, sollen es sogar im kommenden Jahr fast 80 weniger werden!

Dabei sind die Zahlen nicht einmal von den Richtern, sondern von den Justizministern ermittelt worden. Der durchschnittliche Richter arbeitet in NRW nach der Erhebung einer Unternehmensberatung (sog. Peb§y-Studie) etwa 50 Stunden in der Woche. Eine Zahl, die ich aus eigener Erfahrung durchaus als in jeder Hinsicht zutreffend bezeichnen kann. Dabei haben die Richter und Staatsanwälte einen ungewöhnlich niedrigen Krankenstand und viele Kolleginnen und Kollegen müssen Jahr für Jahr Teile ihres Urlaubs verfallen lassen, um der Aktenflut überhaupt noch Herr zu werden. Überrascht es da wirklich, wenn Richter und Staatsanwälte nur darüber lachen können, dass durch die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden doch Personalressourcen frei werden sollen. Tatsächlich heisst das doch nur, dass ich nicht mehr 11, sondern nur noch neun Stunden jede Woche "überobligatorisch" leiste. Glaubt man in unserer hierfür verantwortlichen Landesregierung wirklich, dass die Richter und Staatsanwälte trotzdem noch mehr Arbeit schultern können, ohne dass der Rechtsschutz massiv darunter leidet? Oder nimmt man das einfach in Kauf?

Ebenso befremdlich muten Äußerungen an, dass doch durch die Einführung elektronischer Verfahrenslösungen Personal eingespart werden könnte. Zum einen hat die Justizministerin selber die Probe aufs Exempel gemacht und dabei festgestellt, dass jedenfalls die Richter bei der Nutzung der hier in NRW realisierten Verfahrenslösung JUDICA/TSJ mehr und nicht etwa weniger Zeit für die Bearbeitung ihres Dezernats benötigen. Da war sie aber noch Vorsitzende des Hauptrichterrates und des Richterbundes. So lange, dass sie das schon wieder vergessen haben könnte, ist das aber noch nicht her! Zum anderen hat es ja - vor allem im sogenannten "Unterstützungsbereich", d.h. in den Kanzleien und Geschäftsstellen (neudeutsch: Serviceeinheiten) bereits in der Vergangenheit massive Personaleinsparungen gegeben, die sich nur durch den Einsatz der Technik und eben Mehrarbeit der Richter und Staatsanwälte auffangen ließen. Dieses Rationalisierungspotential ist - was man offenbar politisch nicht wahr haben möchte - nicht nur begrenzt, es ist mehr als ausgeschöpft.

Was nutzen wohl neue Ermittlungsmethoden (Stichwort: Onlinedurchsuchung), was nutzen mehr Polizeibeamte (die sicher auch notwendig sind!), wenn dann keine Staatsanwälte da sind, die die Verfahren zur Anklage bringen und keine Richter, die die Täter verurteilen. Der Kollaps des Systems steht nicht unmittelbar bevor, er kann jeden Tag in deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften besichtigt werden.

Da bedarf es schon fast keiner Erwähnung, dass in verfassungsrechtlich zumindest fragwürdiger Weise die Richter und Staatsanwälte von der allgmeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.

Samstag, 29. September 2007

Kunst oder nicht?

Über Kunst kann man geteilter Meinung sein. Offenbar vor allem schon über die Frage, was denn noch Kunst ist, und wo etwa Pornographie oder Gewaltverherrlichung anfängt. In Köln erregt zur Zeit ein - nicht gehängtes - Plakat der Städtischen Bühnen die Gemüter. Stein des Anstoßes ist ein Plakat für die Inszenierung "Die Nibelungen", das eine Frau mit einem blauen Plastiksack über dem Kopf darstellt. Als "grenzwertig" betrachtet dieses Plakat der Kölner Kulturdezernent (so die Zeitung Kölnische Rundschau am 26.09.2007), der meint, es könne eine Kollision mit dem Gewaltdarstellungsparagraphen § 131 StGB darstellen.

Dieser lautet:

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Worin man bei dem Plakat - welches in dem Zeitungsartikel sinnigerweise abgebildet war - eine "Verherrlichung oder Verharmlosung" oder eine "Verletzung der Menschenwürde" sehen soll, erschließt sich mir zwar nicht wirklich. Aber ich bin ja auch nicht Staatsanwalt. Auch ein Blick in die - zugegebenermaßen schon etwas ältere - Kommentierung in dem Standardkommentar (Tröndle/Fischer, 51. Aufl.) führt leider nicht wirklich weiter. Hier wird zwar sehr ausführlich dargestellt, dass sich Gewaltverherrlichung und Kunst nicht ausschließen und dass insoweit eine Abwägung zwischen der - nur verfassungsimmanenten Schranken unterliegenden - Kunstfreiheit und dem Tatbestand geboten sei. Wie der aber nun praktisch vorgenommen werden soll, darüber schweigt der Kommentar.

Das gleiche Abgrenzungsproblem dürfte sich im Übrigen dem Besucher der zur Zeit im Museum Ludwig laufenden Ausstellung "
Balthus. Aufgehobene Zeit. Gemälde und Zeichnungen 1932 – 1960" stellen, denn - wie es bei Wikipedia heißt: "Balthus' Lieblingssujet waren unterschwellig sexuell getönte Portraits von Mädchen im Alter von etwa 13 Jahren, die sich ihrer Wirkung noch nicht bewußt sind und damit den erwachsenen Betrachter kompromittieren. Diese Ambivalenz war und ist Anlass heftiger Kontroversen." Da ist die Grenze zur Kinderpornographie nah.

Sonntag, 16. September 2007

Pizza

Heute hatte ich irgendwie einen Heißhunger auf Pizza. Ob das wohl damit zusammenhängt, dass ich bis vor drei Wochen regelmäßig mindestens zweimal wöchentlich die Erkelenzer Pizzerien unsicher gemacht habe? Fehlt meinem nunmehr OLG-Kantinen-ernährten Körper da was? Na egal, jedenfalls wollte ich eigentlich nur eine Pizza essen. Schön, dass ich da niemanden fragen muss.

Ein wenig die Straße runter gibt es eine Pizzeria. Dorthin lenkte ich meine hungrigen Schritte. Schön, da in der Ecke war auch noch ein Plätzchen frei - an mehreren anderen Tischen stand ein schnödes "Reserviert". Der Tisch vor dem Klo ist offenbar nicht so begehrt, aber Hunger ist Hunger. Schnell kam auch der Kellner. Aber nicht etwa, um mich nach meinen Wünschen zu fragen. Nein, der Herr hatte schnell analysiert, dass ich alleine war und man an dem Tisch bestimmt auch ein Pärchen unterbringen konnte. Darum fragte er nur, ob ich wohl den Tisch reserviert hätte? Hatte ich natürlich nicht, so ein Italiener war das eigentlich auch nicht. Leider, so musste ich erfahren, waren nicht nur die mit dem "Reserviert"-Schildchen gekennzeichneten Tische, sondern auch alle anderen von vielköpfigen Familien reserviert. Mit anderen Worten: Singles belegen zu viel Platz im Verhältnis zum Umsatz. Im Verhältnis zu meinem bestimmt, denn diesen Laden werde ich sicher trotz günstiger Lage nie wieder betreten.

Glücklicherweise ist das ja nicht der einzige Italiener in Lindenthal. Direkt gegenüber gibt es auch noch ein nettes italienisches Lokal, das sogar über eine sehr schöne Terasse verfügt, auf der ich gerade eine köstliche Pizza und einen guten Wein genossen habe. So gewinnt man Stammkunden.

Urteile

Nachdem ich letzte Woche an dieser Stelle meinen Unmut über Presseberichte kundgetan habe, möchte ich heute ein paar Worte zu Urteilen verlieren. In der Presse und im Internet findet man häufig Äußerungen in Bezug auf Urteile. Diese werden dann noch kommentiert und am Ende kommt dann etwas heraus, was mit dem Urteil selber nichts mehr zu tun hat.

Deutsche Gerichte entscheiden keine abstrakten Rechtsfragen, sondern Rechtsstreitigkeiten, d.h. konkrete Fälle. Dass sie dabei auch mal grundsätzliche Rechtfragen klären müssen, liegt in der Natur der Sache. Man sollte aber im Auge behalten, dass es dabei stets um die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen konkreten Lebenssachverhalt geht. Und - wie der Kölner weiss "Jeder Jeck is anders" - und so kommt es praktisch selten vor, dass völlig gleiche Lebenssachverhalte zu entscheiden sind. Das sollte man bei der Lektüre von Urteilen immer im Kopf behalten, denn es kann zur Folge haben, dass Gerichte im Ergebnis ähnliche Sachverhalte unterschiedlich bewerten.

Ein gutes Beispiel dafür bietet die Rechtsprechung des VI. Zivilsenates des BGH zum Thema "Unfallersatztarife". Die zahlreichen Entscheidungen zu diesem Bereich zeigen sehr deutlich, dass ausgehend von einigen abstrakten Grundsätzen die Frage, ob ein Unfallgeschädigter, der ein Fahrzeug zu diesem sogenannten "Unfallersatztarif" anmietet, den dadurch verursachten Schaden beim Schädiger, bzw. regelmäßig dessen Haftpflichtversicherer, liquidieren kann, sehr von den Umständen des Einzelfalles abhängt, und die waren und sind sehr verschieden.

Ein weiteres darf man nicht aus den Augen verlieren, wenn man sich mit Urteilen beschäftigt: Der Instanzenzug. In unserem Gerichtssystem kommt gibt es eine ausgeprägte Aufgabenverteilung zwischen den Gerichtsinstanzen. Im Zivilprozess gibt es zunächst die Eingangsinstanz, die insbesondere deshalb entscheidend ist, weil sie nach der ZPO-Reform die einzige echte Tatsacheninstanz darstellt. Zumeist streiten die Parteien eines Rechtsstreits nämlich weniger über das Recht, als darüber, welcher Sachverhalt eigentlich zu beurteilen ist. Fehler, die die Parteien hier machen (vergessene Beweisangebote, fehlender Vortrag) lassen sich in der nächsten Instanz, der Berufungsinstanz, nur noch eingeschränkt korrigieren. Natürlich wendet auch der erstinstanzliche Richter das Recht mit großer Sorgfalt an, was man schon daran erkennen kann, dass wohl die Mehrzahl der erstinstanzlichen Entscheidungen rechtskräftig wird. Gleichwohl haben Entscheidungen erster Instanz selten grundlegende Bedeutung, denn wenn über ernsthaft bedeutsame Rechtsfragen gestritten wird, wird die unterlegene Partei fast immer versuchen, die nächste Instanz von der Richtigkeit ihrer Rechtsauffassung zu überzeugen. Das sollte man im Auge behalten, wenn in der Tagespresse über eine angeblich grundsätzliche Entscheidung des Amtsgerichts Schnubbeldupp berichtet wird. In der Berufung geht es dann häufig schon etwas grundsätzlicher zu, auch weil diese zwar eine Tatsacheninstanz ist (also grundsätzlich auch hier noch über streitige Fragen Beweis erhoben wird), aber eben nur noch recht eingeschränkt, nämlich wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die erstinstanzliche Tatsachenfeststellung fehler- oder lückenhaft ist. Da wir in Deutschland zumeist sorgfältig arbeitende Richter haben, ist das eher der Ausnahmefall. Grundstzliche Bedeutung hat von der Funktion her die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, denn dieser kontrolliert letztlich die Rechtsanwendung und hat auch die ausdrückliche Aufgabe, für eine einheitliche Rechtsprechung zu sorgen.

Schließlich sollte man bevor man eine Entscheidung kommentiert die Entscheidung selber mal gelesen haben. Ansonsten kommt es zu Kommentaren nach dem "Stille-Post"-Prinzip. Das ist heute einfacher denn je, denn die Entscheidungen deutscher Gerichte sind - soweit sie über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben - zumeist im Internet abrufbar. Entscheidungen nordrhein-westfälischer Gerichte findet man z.B. in der Datenbank NRWE (zugänglich über die Seiten des Justizministeriums unter "Rechtsblbliothek - Rechtsprechung Nordrhein-Westfalen"), die Enscheidungen des BGH auf dessen Internetseiten. Am einfachsten findet man die gesuchte Entscheidung übrigens, wenn man das Aktenzeichen kennt.

(Fortsetzung folgt)

Sonntag, 9. September 2007

Wochenende

Wenn ich die ganze Woche an dieser Stelle nichts neues produziert habe, dann hängt das damit zusammen, dass ich ja nicht hauptberuflich blogge, sondern richte. Und weil ich durch meinen Wechsel vom kleinen Amtsgericht Erkelenz an das große Oberlandesgericht Düsseldorf momentan einen erhöhten Fortbildungsbedarf habe, ist da unter der Woche einiges zu tun. Nun habe ich aber die Lehrbücher und Kommentare ebenso wie die Akten beiseite gelegt, denn jetzt ist Wochenende.

Die Zeitungslektüre beim sonntäglichen Frühstück war diesmal gtanz besonders gut geeignet, meinen Blutdruck zu steigern, denn was da in der Samstagsausgabe an juristischen Fehlinformationen verbreitet wurde, war schon beträchtlich.

Es beginnt mit der sicher nützlichen Information, dass bei der Anmietung einer Wohnung, deren Mietzins unter der ortsüblichen Vergleichsmiete keine Garantie dafür besteht, dass die Miete nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben wird. Das stimmt. Wenn dann aber angeblich ein Sprecher des Mieterbundes erklärt haben soll, dies habe zur Folge, dass man es akzeptieren müsse, wenn der Mieter nach ein paar Monaten die Miete anhebe, dann handelt es sich um eine Fehlinformation, die auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht von einem Sprecher des Mieterbundes verbreitet worden ist. Ein Blick in den Gesetzestext (dem man übrigens auch schon den - zutreffenden - ersten Teil der "brandheißen" Information über die aktuelle Rechtsprechung entnehmen kann) erhöht bekanntlich die Rechtskenntnis. Werfen wir daher einen kurzen Blick auf den hier einschlägigen § 558 Abs. 1 BGB:
"Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt."
Da steht klar und deutlich: wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das bedeutet - aufgrund der zu wahrenden Fristen - dass eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete frühestens nach einem Jahr erfolgen kann, und eben nicht schon nach ein paar Monaten. Abgesehen davon ist auch noch die sogenannte Kappungsgrenze zu beachten, nach der die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20% erhöht werden darf. In den §§ 559 bis 560 BGB geht es übrigens um die Erhöhung wegen Modernisierung bzw. in § 560 um die Anhebung einer Betriebskostenpauschale, wobei die Betonung auf Pauschale liegt. Die Vorauszahlungen für abzurechnende Betriebskosten sind ohnehin unabhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete.
An dieser Stelle ein Tipp: Wenn Ihnen ein Mieterhöhungsverlangen ins Haus flattert, das Sie für unberechtigt halten, lassen Sie sich beraten, entweder beim örtlichen Mieterverein oder von einem Rechtsanwalt. Meiner Erfahrung nach 10 Jahren Amtsrichtertätigkeit nach sind viele Mieterhöhungsverlangen schon formal unzureichend. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, kann sich auch der Streit um die Frage, ob die verlangte Miete tatsächlich die ortsübliche ist, lohnen. Diese Streitigkeiten sind aber häufig teuer, weil das Gericht hierzu in der Regel ein Sachverständigengutachten einholen wird, dessen Kosten der Unterlegene zahlt. Ist man nicht versichert, kann das rasch unwirtschaftlich werden.

Was die ebenfalls breiten Raum einnehmende Berichterstattung über die Risiken der Tauschbörsennutzung angeht, kann ich mich dem - wohl einsichtigen - Hinweis anschließen, dass die Beschaffung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte illegal und mit ganz erheblichen finanziellen Risiken behaftet ist, durchaus anschließen. Wenn dies aber in dem Zitat eines bekannten Rechtsanwaltes mündet, die Nutzung von Peer to Peer-Tauschbörsen sei in der Regel illegal, dürfte die Äußerung wohl von dem Journalisten mißverstanden worden sein. Illegal ist nicht die Nutzung von Tauschbörsen, sondern der Up- und/oder Download urheberrechtlich geschützter Werke ohne Einverständnis des Urhebers. Wenn ich zum Beispiel ein vom Urheber ausdrücklich für die Verbreitung über z.B. Bittorrent freigegebenes Computerprogramm über Bittorrent beziehe, ist das natürlich legal. Und da der Nutzer bei Bittorrent nur diejenigen Dateien uploadet, die er auch downgeloadet hat, ist eine solche Nutzung nicht illegal. Ärgerlich ist an derart mißverständlichen Betrachtungen vor allem das Risiko, dass ein mit dem Internet nicht so vertrauter Kollege in Erinnerung an diese fachkundige Äußerung aus der Tatsache, dass ein Benutzer z.B. über ein Bittorrent-Programm verfügt, den - für Durchsuchung und Beschlagnahme der gesamten Rechnerausrüstung ausreichenden - Anfangsverdacht einer Urheberrechtsverletzung bejahen könnte. Und da hört meines Erachtens der Spaß auf.

Für heute habe ich genug geschimpft. Bis zum nächsten Mal.

Sonntag, 2. September 2007

Ein Foto von mir...


Damit Sie sich ein Bild von mir machen können, habe ich ein Foto von mir hochgeladen. Das war auch nötig, weil ich es sonst nicht meinem Benutzerprofil hinzufügen konnte :-). S.... Technik.

Die Leiden des jungen Bloggers

Kennen Sie das Buch Die Stadt der träumenden Bücher von Walter Moers? Nein? Dann kann ich die Lektüre nur empfehlen. Es geht um den berühmten zamonischen Dichter Hildegunst von Mytenmetz und darüber, wie dieser den besten Dichter Zamoniens sucht. Anhand eines Textes. In dem Text beschreibt der unbekannte Künstler die Leiden eines Dichters, der vor einem leeren Blatt Papier sitzt.

So in etwa ging es mir gestern.

Es ist ja so einfach, ein Blog einzurichten und so schwierig, sich dann auch noch einen passenden Text einfallen zu lassen.

Worüber möchte ich eigentlich schreiben? Was will ich - was kann ich - der Welt der Blogs hinzufügen?

Etwas über mich? Eigentlich bin ich doch wohl keine wirklich interessante Persönlichkeit... Gleichwohl werde ich die Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen lassen, und an dieser Stelle auch hin und wieder etwas über mich und meine Erlebnisse schreiben.

Vor allem aber möchte ich die Gelegenheit nutzen, etwas über das Recht und seine Anwendung zu schreiben. Es ärgert mich nämlich immer wieder, wenn ich im Internet und anderswo Beiträge lesen muss, denen man fehlende Rechtskenntnis und vor allem fehlendes Rechtsverständnis anmerkt. Ich denke da nur an die "klugen" Hinweise zu Disclaimern. So beobachte ich - bei durchaus seriösen Institutionen - zum Beispiel, dass diese unter Berufung auf eine Entscheidung des LG Hamburg im Impressum schreiben, das LG Hamburg habe gesagt, man müsse sich von den Inhalten verlinkter Seiten distanzieren, wenn man dafür nicht mithaften wolle, darum distanziere man sich davon.

Unabhängig von der Frage, ob die Entscheidung des Landgerichts Hamburg richtig oder falsch ist, reicht ein solcher Disclaimer sicher nicht aus, denn ein ernsthaftes Distanzieren von verlinkten Inhalten setzt doch zumindest voraus, dass ich weiß, wovon genau ich mich distanzieren will. Liest man die Entscheidung, wird das auch deutlich. Ebenso, wie die völlige Unsinnigkeit des besagten Disclaimers.

Nun, solche Dinge sind es also, die mich bewegen, und zu denen ich künftig an dieser Stelle meinen Senf dazugeben möchte.

Samstag, 1. September 2007

Start

Meine Gedanken in einem Blog zu veröffentlichen. Das kann man ja mal versuchen. Vielleicht interessiert es ja jemanden...

Naja, jedenfalls hoffe ich, dass sich jemand für meine Gedanken interessiert.